:: GUTSCHEIN STATT RÜCKERSTATTUNG BEI STORNOS ::
Für wen? Gilt für Veranstalter von "Kultur-, Wissenschafts-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltungen", die in Folge der CoVid-Beschränkungen abgesagt werden mussten oder müssen. Für berufliche Veranstaltungen wie Kongresse gilt die Gutscheinlösung nicht.
Was gibt es? Bei abgesagten Veranstaltungen können Veranstalter den Käufern einen Gutschein ausgeben, wenn die Tickets vor dem 8.3.2020 erworben wurden. Eine Rückerstattung der Ticketpreise wird nicht mehr innerhalb kurzer Zeit vorgeschrieben. Die Lösung ist auch im Sinne der Käufer. Gehen die Veranstalter insolvent, erhalten sie meist nur einen Bruchteil zurück, weil sich Insolvenzverwalter selbst zuerst mit einem extrem hohen Anteil aus der Insolvenzmasse bedienen.
Der Gutschein läuft maximal bis zum 31.12.2021. Veranstalter müssen ihn kostenlos zusenden. Lösen Käufer den Gutschein bis zum Ende der Laufzeit nicht ein, erhalten sie den Ticketpreis zurück.
Die Gutscheinregelung stellt ein zeitlich deutlich ausgedehntes Darlehen dar, unabhängig vom Einverständnis der Kunden. Ein Darlehen war es bereits vor der Corona-Krise, da es nur Tickets betriftt, die auf Vorkasse gezahlt wurden oder die eine Vorkasseregelung vorsahen.
Was ist sonst noch zu beachten? Sollten sich Käufer selbst in einer Notlage befinden, greifen Härtefallregelungen. Käufer können Gutscheine ablehnen, wenn sie ihnen unzumutbar sind.
Welche ausgefallenen Veranstaltungen können mit Gutscheinen ersetzt werden? Freizeitveranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Sport-Events, jedoch anteilig auch Tages-, Monats- oder Jahreskarten für Schwimmbäder, Fitnessstudios, Museen sowie Musik- und Sprachkurse.
Die geplante Regelung schreibt keine Gutscheinlösung vor! Verkäufer können weiterhin die Zahlungen für stornierte Veranstaltungen direkt erstatten und sollten diese Möglichkeit im Interesse der Kundenbeziehungen auch berücksichtigen.
Was ist der aktuelle Stand? Die entsprechenden Gesetze wurden am 15. Mai 2020 beschlossen. Deutschlands höchstes Gericht setzt sehr enge Grenzen für Gesetze, die rückwirkend gelten. Hundertprozentig rechtssicher wäre die Gutscheinlösung deshalb nicht. Bis zu einer Klärung können Unternehmen mit dem Gesetz im Rücken jedoch Rückzahlungen verzögern, was letztlich dem Ziel des zeitlich befristeten Gesetzes entspricht.
Mehr offzielle Informationen: Pressemitteilung der Bundesregierung
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Zuletzt aktualisiert am 15.5.2020