:: ARBEITLOSENGELD II (ALGII, HARTZ IV) ::
Für wen? Für alle arbeitsfähigen Personen mit geringem oder keinem Einkommen sowie geringem oder keinem Vermögen. Genaueres steht hier.
Was ist neu? Bund und Länder erhöhen für alle Anträge zwischen dem 01.03. und 30.06.2020 für sechs Monate deutlich die Vermögensgrenzen nach oben. Als Antragstellender kannst du also selbst mit höheren Vermögen sechs Monate ALGII-Leistungen beziehen. Ebenso wirst du bei einer höheren Wohnungsmiete nicht zum Umzug gezwungen!
Was gibt es? Monatlich bis zu 432 Euro pro erwachsene Person plus Miete (begrenzt) plus Teil der Heizkosten (begrenzt) plus gesundheitlich notwendiger Mehrbedarf. Einen genauen Rechner findest du hier.
Was wird noch übernommen? Gesetzliche oder private Krankenversicherungskosten, Rundfunkbeitrag, ebenso sind weitere Vergünstigungen bei anderen Organisationen möglich.
Wo beantrage ich es? Beim Jobcenter an deinem Wohnsitz. Für die Fristwahrung reicht ein formloser Antrag. Den kannst du in den Hausbriefkasten stecken oder per Brief oder Email senden. Besser ist jedoch ein Fax oder Einschreiben. Falls der Antrag verloren geht, besitzt du einen Eingangsnachweis mit Datum.
Wie wird es ausgezahlt? Monatlich im Voraus - rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung.
Gibt es Fristen? Ja, das Monatsende. Wenn du bis zum 31.03.2020 einen (formlosen) Antrag stellst, erhältst du später rückwirkend Leistungen für den vollen Monat März 2020.
Wie beantrage ich es? Derzeit geht es formlos, aber für die abschließende Bearbeitung solltest du folgende Formulare ausfüllen.
Wie bekomme ich es schneller? Das Jobcenter zahlt in Notlagen bei einem absehbar zu bewilligenden oder einem bereits bewilligten Antrag auch Vorschüsse oder Darlehen. Dafür musst du normalerweise persönlich im Jobcenter vorsprechen. Ebenso bringe deinen Personalausweis mit, sowie die tagesaktuellen Kontostände sowie alle Kontoauszüge der letzten vier Wochen.
Muss ich die Unterstützung zurückzahlen? In der Regel nein. Wird ein höheres Einkommen verdient, als prognostiziert, müssen Leistungen entsprechend der Einkommenshöhe zurückgezahlt werden. Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und den Rundfunkbeitrag müssen nach einem rechtlich bewilligten ALGII-Bescheid jedoch nicht zurückerstattet werden. Anders sieht es normalerweise aus, wenn sich die Voraussetzungen während des Bezugszeitraums radikal änderten, und diese bewusst herbeigeführt wurden, beispielsweise mit der Heirat einer vermögenden Person.
Was gibt es sonst noch zu beachten? Momentan brauchst du weder persönlich vorsprechen noch irgendwelche Bedingungen zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit erfüllen. Beim Antrag musst du normalerweise sämtliche Informationen über dein Einkommen und deine Vermögenssituation bereitstellen. Wenn du verheiratet oder verpartnert bist, gilt das gleiche für deine/n Partner/in. Je älter die Antragstellenden, desto mehr Vermögen können sie davon während des ALGII-Bezugs behalten. Achtung: Dein Vermögen musst du angeben, jedoch wird die Vermögensprüfung aktuell für mindestens ein halbes Jahr ausgesetzt, um die Bearbeitung zu beschleuinigem. Es zählt also nur dein derzeitiges Einkommen und ob du über ein viel zu hohes Vermögen verfügst.
Selbstständige stellen generell einen Antrag für einen Zeitraum von sechs Monaten. Erzielst du während des Antragszeitraums ein Einkommen, kannst du davon 100 Euro monatlich behalten, für alle weiteren 100 Euro werden 80 Euro von den Leistungen abgezogen. Die Übernahme der Miet- und Heizkosten ist gedeckelt.
Mehr offizielle Informationen findest du hier.
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Alle Angaben erfolgen ohne rechtliche Gewähr. Zuletzt aktualisiert am 23.03.2020 um 14.45 Uhr.