:: KINDERGELDZUSCHLAG & NOTFALL-KIZ ::
Für wen? Für geringverdienende Alleinerziehende oder Familien, die Kindergeld beziehen. Sie können einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen. Vom 1. April 2020 bis mindestens 30. September 2020 gilt eine Corona-Version, das Notfall-KIZ. Dies vereinfacht die Zugangsbedingungen und beschleunigt die Bearbeitung.
Was gibt es? Du erhältst einen Zuschlag von bis zu 185 Euro pro Kind zum Kindergeld. Bei einem positiven Bescheid hast du zusätzlich "einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" und "bist von Kitagebühren befreit".
Die Höhe des Zuschlages hängt ab vom Einkommen, der Zahl aller Haushaltsmitglieder, dem Alter der Kinder sowie den Wohnkosten. Ein zu hohes Vermögen schließt den Anspruch gänzlich aus und beeinflusst daher nicht die Zuschlagshöhe.
Wo und wie beantrage ich es? Bei der Familienkasse der Bundesarbeitsagentur. Derzeitige Bezieher des Kindergeldzuschlages können ab 1. April einen Überprüfungsantrag stellen und ebenfalls von den neuen Konditionen profitieren.
Was ist neu am Notfall-KIZ? Beim Antrag zählt nicht mehr das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate, sondern das Einkommen des letzten Monats vor Antragsstellung. Eine Vermögensprüfung findet weiterhin statt, nun jedoch nur nachträglich. Für einen positiven Bescheid reicht es aus, wenn man über kein erheblichliches Vermögen verfügt und dies so angibt.
Ein erhebliches Vermögen existiert, wenn Alleinerziehende mit einem Kind ein Vermögen von mehr als 60.000 Euro verwerten können, und jede weitere zum Haushalt gehörende Person mehr als 30.000 Euro. Eine Paarfamilie mit zwei Kindern und einem Vermögen von mehr als 120.000 Euro besitzt so beispielsweise weiterhin keinen Anspruch auf den Kindergeldzuschlag.
Gibt es Fristen? Ja, das Monatsende. Das KIZ wird für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt und kann auf Antrag um jeweils sechs Monate verlängert werden. Wer bereits den Höchstzuschlag von 185 Euro erhält, braucht keinen Verlängerungsantrag zu stellen. Dies erfolgt aktuell automatisch.
Muss ich die Unterstützung zurückzahlen? Nein. Dies ist ein Zuschuss und kein Darlehen.
Was gibt es sonst noch zu beachten? Der Zuschlag zählt als Einkommen. Du kannst das (Notfall-)KIZ mit ALG I, Wohngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld kombinieren, i.d.R. jedoch nicht mit ALG II oder Sozialhilfe. Wenn der Zuschlag absehbar nicht ausreicht, und du weniger als 600 Euro brutto (Alleinerziehende) oder weniger als 900 Euro brutto (Elternpaare) verdienst, beantrage stattdessen gleich ALG II oder Sozialhilfe.
Mehr offizielle Informationen: Normaler Kindergeldzuschlag und Notfall-KIZ
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Alle Angaben ohne Gewähr, aber mit besten Empfehlungen.