Der Corona-Virus ändert unser Wirtschaftsleben derzeit radikal. Es geht weiter, aber anders. Dafür legen Bund und Länder derzeit neue Soforthilfeprogramme auf, mit denen sich wirtschaftliche und soziale Härten abfedern lassen. Ebenso bieten sie klassische Angebote, die sie an aktuelle Entwicklungen anpassen.
Diese Programme und Soforthilfen bringen wir in den folgenden Zeilen fortlaufend auf den neuesten Stand.
Corona-Soforthilfe-Programme: Zuschüsse und Liquiditätshilfen - Achtung: Der Staat gewährt keinen Rechtsanspruch! In Notsituationen beantrage deshalb auch andere, rechtssichere Programme. Diese findest du weiter unten im Artikel.
Staatliche Sofortzuschüsse für Selbstständige und kleine Unternehmen müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Allerdings sind sie kein Helikoptergeld und an restriktive Bedingungen gebunden. Welche das sind, erfährst du hier.
Liquiditätshilfen für (fast) alle Unternehmensgrößen ermöglichen Bund und Länder üblicherweise mit Bürgschaften über ihre Investitions- und Wirtschaftsbanken. Die Hilfen beantragst du in der Regel bei der Hausbank als Darlehen - und zahlst sie später mit Zinsen zurück. Die Hilfen setzen meist eine gute Bonität in der Vergangenheit voraus. Das heißt, von den Hilfen werden eher länger existierende und vermeintlich "gesundere" Unternehmen profitieren. Die Voraussetzungen findest du hier.
Wenn du eine unbürokratischere Lösung suchst, ist vielleicht die Petition "Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise" was für dich.
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Du willst selbst helfen? Hier kannst du andere unterstützen.
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Du suchst Hilfe mit Rechtsanspruch? Weiter geht es mit den klassischen Unterstützungsinstrumenten, teilweise angepasst an die neue Entwicklung:
FINANZIELLE HILFEN FÜR NATÜRLICHE PERSONEN
Arbeitslosengeld II sollte jede erwerbsfähige Person beantragen, die über ein geringes Vermögen verfügt und in Folge der Krise kein oder nur noch ein geringes Einkommen erzielt. Im Regelfall erhältst du Leistungen, die dich knapp auf dem Existenzminimum halten sollen. Achtung: Derzeit erfolgt keine Vermögensprüfung! Der Antrag wird nicht mehr bei einem zu hohem Vermögen abgelehnt, sondern nur noch über einer bestimmten Einkommensgrenze.
Wohngeld ist eine Option für alle, die kein Arbeitslosengeld II oder keine Sozialhilfe erhalten (wollen). Die Zuschusshöhe hängt von deinen Wohnungskosten, vom Einkommen, der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab. Die Leistung gilt für Mietwohnungen ebenso wie für selbst genutzte Eigentumswohnungen.
Insolvenzgeld wird jeder Person gezahlt, die für ein Unternehmen arbeitet, welches offiziell insolvent ist. Ein Antrag ist normalerweise erst möglich, nachdem ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im Regelfall erhältst du maximal drei Monate deines letzten noch nicht gezahlten Nettolohns.
Arbeitslosengeld I erhalten Arbeitnehmende, die gekündigt wurden oder werden, und mindestens zwölf Monate in den letzten dreißig Monaten in die entsprechende Sozialversicherung einzahlten. Im Regelfall erhältst du zwölf Monate lang 60% deines Nettolohns.
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz können Personen beantragen, denen eine Quarantäne im Einzelfall von einer staatlichen Kommune verordnet wurde. Im Regelfall wird der volle Verdienstausfall der ersten sechs Wochen erstattet, danach orientiert sich die Entschädigung am Krankengeld.
Kindergeldzuschlag (derzeit Notfall-KIZ) kannst du beantragen, wenn du bereits Kindergeld erhältst, aber das Einkommen derzeit nicht für den Lebensunterhalt ausreicht und dir auch kein ausreichend verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Die Leistung kann mit ALGI, Insolvenzgeld, Krankengeld, Wohngeld etc. kombiniert werden, nicht jedoch mit ALG II oder Sozialhilfe. Übrigens, bei der Berechnung des Elterngeldes werden vorläufig keine (Corona-bedingten) Einkommensverluste der letzen Wochen oder der kommenden Monate berücksichtigt.
Sozialhilfe erhalten nicht-erwerbsfähige oder nicht voll erwerbsfähige Personen, die über ein geringes Vermögen verfügen und kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Im Regelfall orientieren sich die Leistungen am Arbeitslosengeld II. Gleiches gilt für die Grundsicherung im Alter.
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FINANZIELLE HILFEN FÜR JURISTISCHE PERSONEN (INKL. SELBSTSTÄNDIGE & FREIBERUFLER)
Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die örtliche Arbeitsagentur die Kosten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall des Unternehmens betroffen sind. Die Arbeitnehmenden erhalten Zahlungen analog des Arbeitslosengeld I, ohne jedoch gekündigt werden zu müssen. So können sie die Arbeit bei Bedarf schnell wieder aufnehmen.
Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz können Unternehmen für die Arbeitnehmenden beantragen, denen eine Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot vom Gesundheits- oder Ordnungsamt im Einzelfall verordnet wurde. Selbstständige erhalten ebenso einen Ersatz. Im Regelfall werden die Lohnkosten der ersten sechs Wochen erstattet. Darüber hinaus können sich Unternehmen und Selbstständige weitere Schäden ersetzen lassen, die durch Quarantäne oder Tätigkeitsverbot entstanden.
Allgemeine Kredite für Unternehmen, Selbstständige & Freiberufler sichern die KfW oder die Bürgschaftsbanken der Länder zu einem hohen Anteil ab. Viele Bedingungen dieser Kredite können von Unternehmen mit extremen Umsatzeinbrüchen jedoch (derzeit) kaum erfüllt werden.
Staatliches Risikokapital für Start-ups: Die Bundesregierung erhöht die finanziellen Mittel für staatliches Wagniskapital. Das Geld soll dem krisenbedingten Platzen von (neuen) Finanzierungsrunden entgegenwirken.
Gutscheine statt Rückzahlungen bei Stornos: Ausgefallenene Freizeitveranstaltungen können vorläufig mit Gutscheinen entschädigt werden. Ausgefallene berufliche Veranstaltungen fallen nicht unter diese Regelung.
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ERLEICHTERUNGEN
Kostenlose Apps: Viele Unternehmen bieten derzeit nützliche Onlineangebote ohne Gebühren. Die Programme erleichtern die Arbeit im Heimbüro, oder ermöglichen alternative Freizeitangebote für Zuhause. Eine Auswahl findest du hier.
Insolvenzen müssen bis zum 30.09.2020 nicht angemeldet werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung entfällt allerdings nur, wenn der Insolvenzgrund auf den "Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht" und bei öffentlicher Hilfe sowie ernsthaften Finanzierungsverhandlungen "begründete Aussichten auf Sanierung bestehen".
Steuerzahlungen stundest du und Steuervorauszahlungen senkst du auf Antrag beim örtlichen Finanzamt ab. Auch Säumniszuschläge entfallen vorläufig. Dies gilt für alle Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer zahlen. Für alle, die nicht viel schreiben mögen, stellt die Bank Kontist einen PDF-Generator mit dem Text und die passende Email des Finanzamtes dafür bereit.
Krankenkassenbeiträge in den gesetzlichen Kassen sind einkommensabhängig. Wenn du selbstständig bist, kontaktiere deine Krankenkasse, und bitte sie um eine Absenkung deiner Vorauszahlungen. Deine Zahlungen sind vorläufig und basieren auf Prognosen. Du besitzt in der aktuellen Situation einen nachvollziehbaren Grund für eine Kürzung. Der monatliche Mindestbeitrag liegt aktuell bei rund 190 Euro auf Basis eines Mindesteinkommens von rund 1062 Euro, auch wenn du weniger verdienst. Berechne hier selbst deine ungefähren monatlichen Beiträge auf Basis deiner eigenen aktuellen Prognose. Der exakte Betrag kann je nach Krankenkasse leicht variieren.
Die Corona-Krise wird zahlreiche Insolvenzen verursachen. Je länger die Krise andauert, desto mehr Büro- und Ladenflächen werden mittelfristig leerstehen. Nicht alle, aber viel gewerbliche Vermieter dürften daher wenig Interesse besitzen, langfristige Mieter zu verlieren. Bitte deshalb deinen Vermieter um eine temporäre Absenkung der Mieten. Wenn dies eine Insolvenz vermeidet, profitieren beide Seiten davon.
Wer Mieten für Wohnung oder Gewerbeflächen wegen Krisenfolgen nicht zahlen kann, darf derzeit nicht gekündigt werden. Die Regelung gilt vorläufig für Mietschulden, die zwischen dem 01.04. und 30.06.2020 entstanden. Aus dem gleichen Grund kannst du Tilgungen für Wohnungskaufkredite bis zum 30.06.2020 stunden, ohne Nachteile zu befürchten. Vermieter erhalten Hilfen, wenn die Nichtzahlungen ihre Existenzsicherung gefährden. Die Gesetzesänderungen traten Ende März 2020 in Kraft und können ohne weiteren Parlamentsbeschluss bis zum 30.09.2020 verlängert werden.
Kontaktlose Kartenzahlung ohne PIN und ohne Unterschrift funktioniert ab dem 1. April mit Beträgen bis zu 50 Euro. Zuvor lag das Limit bei 25,00 Euro.
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BERATUNGSANGEBOTE FÜR COWORKING SPACES
How to close your coworking space without going out of business (Alex Hillman, IndyHall, Video)
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BERATUNGSANGEBOTE FÜR SELBSTSTÄNDIGE
VGSD - Verband der Gründer & Selbstständigen Deutschland
Informationsangebot von Verdi Selbstständige
Don't cancel - go digital! Die kostenlose Onlinekonferenz für Freelancer lief vom 17. bis 27. März 2020. Du kannst die Sessions im Replay schauen.
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SONSTIGE HILFEN
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Bis das Leben wieder in normalen Bahnen verläuft, fokussiere dich auf das, was du selbst machen kannst! Wem selbst geholfen ist, kann anschließend auch anderen helfen.
Der Artikel wird fortlaufend erweitert und aktualisiert. Alle Angaben erfolgen ohne rechtliche Gewähr. Zuletzt aktualisiert am 03. April 2020 um 13:00 Uhr.